Wohnungspolitischer Sprecher Andreas Lotte informiert sich mit OB-Kandidatin Patricia Steinberger bei Quartiersmanagerin Ele Schöfthaler
Noch im Oktober 2015 hat der Bayerische Landtag den Gesetzesentwurf der SPD-Landtagsfraktion für ein Bayerisches Wohnraumaufsichtsgesetz beraten und abgelehnt. In der vorangegangenen Anhörung wurde die Auffassung vertreten, dass es in Bayern keine Mißstände bei Mietwohnungen gebe. Ausgerechnet in der Stadt Landshut hat wenige Zeit später das „Drachenburg“ genannte Objekt für überregionale Schlagzeilen gesorgt. Für den wohnungsbaupolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion war dies auch der Anlass, gemeinsam mit seiner Landtagskollegin Ruth Müller und den beiden Vorsitzenden der Landshuter SPD, Anja König und Patricia Steinberger, das Gespräch mit der Quartiersmanagerin der Sozialen Stadt Nikola, Ele Schöfthaler zu suchen.
Gemeinsam überlegte man, wie die Wohnsituation in der Luitpoldstraße 30a und 30b, sowie 32, verbessert werden könne.
Bereits im Vorfeld des Gespräches machten sich Ruth Müller und Andreas Lotte vor Ort ein Bild über den Zustand des Wohnkomplexes. Neben der heruntergekommenen Fassade fand Müller auch Sicherheitsmängel – so gab es weggebrochene Stellen an der Treppe zur Eingangstür gerade dort, wo das Geländer eigentlich verankert sein sollte. Auf die Schilderung der mit Pressspanplatten zugenagelten Balkontüren erklärt Ele Schöfthaler: „Die Balkone sollten aus Sicherheitsgründen saniert werden – dafür fehlte das Geld also hat man die Balkone kurzerhand weggerissen und die Ausgänge zugenagelt. Allerdings sieht der Komplex seit dem Medienrummel bereits vergleichsweise geradezu edel aus.“
Den Gesprächsteilnehmern geht es bei diesem Treffen nicht um das in den Medien bereits vielfach breitgetretene Thema des mutmaßlichen Sozialleistungsbetrugs. Vielmehr geht es um viel Grundsätzlicheres: Nämlich wie es sein kann, dass ein solch heruntergekommenes Wohnhaus im niederbayerischen Landshut überhaupt existieren darf. Auch ist nach wie vor nicht bekannt, wie viele Menschen tatsächlich pro Wohnung in dem Komplex leben, da dies anhand der Meldezahlen und auch der schulpflichtigen Kinder nicht eindeutig festgestellt werden kann. Auch die Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller an die Staatsregierung zu Informationen über die Zustände in der Luitpoldstraße 30a,b und 32 ergab wenig konkreten Aussagen. Ein baurechtliches Einschreiten wäre seit der letzten Baukontrolle am 1. April 2016 nicht mehr erforderlich gewesen, da ein Bauantrag zur Generalsanierung und Aufstockung des Gebäudekomplexes bereits Mitte Februar genehmigt worden sei, ist der Antwort des Ministeriums zu entnehmen. Veranlasst wurde auf diese Genehmigung seitens des Hauseigentümers bisher jedoch nichts.
Zwar werden die Wohnungen augenscheinlich nicht bettenweise vermietet, eine äußerst zweifelhafte Praktik, mit der sich durch Ausnutzung der Notlage anderer Menschen auch mit stark heruntergekommenen Wohnstätten viel Geld machen lässt, dennoch „muss dafür gesorgt werden, dass die Menschen wieder gut wohnen können“, findet Patricia Steinberger. „Der Artikel 106 der Bayerischen Verfassung besagt, dass jeder Bewohner Bayerns Anspruch auf eine angemessene Wohnung hat, wobei man hier das Adjektiv ‚angemessen‘ betonen sollte“, so Steinberger weiter.
Nachdem der Versuch, ein Wohnraumaufsichtsgesetz wieder einzuführen, bisher gescheitert ist – das bestehende wurde im Jahr 2004 von der CSU abgeschafft – ist ein Eingriff bisher erst möglich, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht. Wenn künftig ungeeigneter Wohnraum für unbewohnbar erklärt werden könnte, würde auch den Mietwucherern durch Überbelegung ihrer Wohnungen der Hahn abgedreht werden können.
„Wir wollen, dass die Menschen, die dort leben, auch sicher leben“, so Stadträtin Anja König. Nachdem die SPD-Stadtratsfraktion bereits eine Resolution im Stadtrat eingebracht hat und die Bayerische Staatsregierung auffordern will, ein Wohnraumraumaufsichtsgesetz in aktualisierter Form in die Beratungen des Landtages einzubringen, wird sie nun im Landshuter Stadtrat einen Antrag auf Überprüfung der Brandschutzbestimmungen für die Gebäude in der Luitpoldstraße stellen. Die Sorge ist auch nicht ganz unbegründet, denn erst im letzten Sommer konnte bereits Schlimmeres verhindert werden, als Qualm aus einer Wohnung drang. Nur durch das beherzte Eingreifen einer Passantin, die sowohl Bewohner als auch Feuerwehr alarmierte, konnte ein größerer Brand verhindert werden. Zudem solle die Beratungsleistung der obersten Baubehörde in Anspruch genommen werden, um die Sicherheit und Bewohnbarkeit des Wohnkomplexes zu überprüfen.
„Dieses Beispiel macht deutlich, dass Bayern dringend ein Wohnraumaufsichtsgesetz braucht“, stellte Ruth Müller fest. Nur so könne man verhindern, dass die Landshuter Luitpoldstraße 30a-b und 32 nicht zur Blaupause für andere werde, was die Wohnverhältnisse betrifft.